Rechtsträger des Montessori – Haus des Kindes, sowie der Montessorischule - Haus des Kindes ist der Verein Raum für Entfaltung.
Das Kinderhaus ist eine private Tagesbetreuungseinrichtung, die Montessorischule eine private Statutschule ohne permanentem Öffentlichkeitsrecht. In beiden Einrichtungen wird nach den Grundsätzen der Montessori-Pädagogik gelebt, gelernt und gearbeitet. Als private Statutschule unterliegt die Schule nicht den öffentlichen Schulsprengeln.
Wir sind Mitglied beim Dachverband der Österreichischen Montessori-Gesellschaft (ÖMG).
Der Vorstand des Vereins Raum für Entfaltung setzt sich wie folgt zusammen.